Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Cottbus

- Zweigstelle Guben -

Gemäß Artikel 4 des Gesetzes wird in Guben ab 01.04.2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus bestehen. Die Zweigstelle nimmt für die Stadt Guben, die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde die Geschäfte der streitigen und freiwilligen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wahr.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben - 

Alte Poststraße 66

03172 Guben

 

Telefon 0361 / 408-0

Fax: 03561 / 408-200

 

E-Mail: verwaggub@aggub.brandenburg.de

Internet: www.ag-guben.brandenburg.de

 

 

Das Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19.12.2011 tritt am 01.04.2012 in Kraft. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes wird in Guben ab 01.04.2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus bestehen. Die Zweigstelle nimmt für die Stadt Guben, die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde die Geschäfte der streitigen und freiwilligen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wahr.

Die bis 31.03.2012 am Amtsgericht Guben anhängigen Verfahren gehen in der Regel auf die Zweigestelle in Guben über.

Die amtsgerichtliche Zuständigkeit für die Stadt Lieberose, die Gemeinden Jamlitz und Schwielochsee liegt ab dem 01.04.2012 bei dem Amtsgericht Lübben, Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald).

 

 

Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben - 

Zu erreichen ab 01.04.2012 über

 

Amtsgericht Cottbus

Gerichtsplatz 2

03046 Cottbus

 

Telefon: 0355 / 6372-0

Fax: 0355 / 6372-200

 

Haus 2 (Familiengericht, Register)

Magazinstraße 28

03046 Cottbus

Telefon: 0355 / 6372-0

Fax: 0355 / 6372 399

 

E-Mail: verwaltung@agcb.brandenburg.de

Internet: www.ag-cottbus.brandenburg.de

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Cottbus

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Spree-Neiße 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Donald Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Cottbus (ab 23.06.1998, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.06.1998 als Richter am Amtsgericht Cottbus aufgeführt. Amtsgericht Cottbus - GVP 01.08.2013, 01.07.2021: Zweigstelle Guben / Familiensachen - Abteilung 230.

Gudrun Kirsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Cottbus (ab 23.10.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Cottbus - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Cottbus - GVP 01.08.2013: Zweigstelle Guben. Amtsgericht Cottbus - GVP 01.07.2021: mit halber Stelle Zweigstelle Guben.

Katrin Milewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Cottbus (ab 29.09.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Cottbus aufgeführt. Amtsgericht Cottbus - GVP 01.08.2013, 01.07.2021: Zweigstelle Guben.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Guben tätig:

Heidemarie Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Amtsgericht Guben / Direktorin am Amtsgericht Guben (ab 01.10.1994, ..., 2008) 

Wolfgang Rupieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Cottbus / Direktor am Amtsgericht Cottbus (ab 01.06.1993, ..., Februar 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.05.1981 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1993 als Direktor am Amtsgericht Lübben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 2010 ab 01.06.1993 als Direktor am Amtsgericht Cottbus aufgeführt. 2009 mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Direktor am Amtsgericht Guben beauftragt. Im Februar 2012 in den Ruhestand.

Andrea Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab , ..., 2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Guben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Potsdam aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Potsdam - GVP 12.12.2006, GVP 11.12.2007, GVP 16.12.2008.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Guben (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Guben für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Guben (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Familienberatung Cottbus

überregionale Beratung

www.familienberatung-cottbus.de

 

 

Familienberatung Beeskow

überregionale Beratung

http://familienberatung-beeskow.de

 

 

Familienberatung Eisenhüttenstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-eisenhuettenstadt.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Evangelische Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

Dr. Ayrer-Str. 1-4 

03172 Guben

Telefon: 03561 / 403219

E-Mail: beratungsstelle@naemi-wilke-stift.de

Internet: http://www.naemi-wilke-stift.de

Träger: Naemi-Wilke-Stift

Angebote: Beratung  gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit

 

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

ASF Familienzentrum

Bergstraße 18

03130 Spremberg

Telefon: 03563 / 59 41 92

E-Mail: efb@asf-brandenburg.de

Internet: http://www.asf-brandenburg.de/erziehung.htm

Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Simone Hauff (Diplom-Sozialpädagogin) Leiterin der EFB, Andrea Nitschke (Diplom-Sozialpädagogin), Sandy Reinsch (Psychologin) - leider keine Männer im Team.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Landkreis Spree-Neiße Jugendamt - Außenstelle -

Gasstr. 4 

03172 Guben

Telefon: 03561 / 68713305

E-Mail: jugendamt@lkspn.de

Internet: http://www.lkspn.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter: 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Spree-Neiße

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

 Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Spree-Neiße

Frauenhaus Guben

03170 Guben

Telefon: 03561 / 62811-24, 0160/91306095

E-Mail: frauenhaus@drk-niederlausitz.de

Internet: http://www.drk-spremberg.de

Träger: Deutsches Rotes Kreuz

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

 


 

 

 

Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken

Das Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19.12.2011 tritt am 01.04.2012 in Kraft.

Gemäß Artikel 4 des Gesetzes wird in Guben ab 01.04.2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus bestehen. Die Zweigstelle nimmt für die Stadt Guben, die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde die Geschäfte der streitigen und freiwilligen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wahr.

Die bis 31.03.2012 am Amtsgericht Guben anhängigen Verfahren gehen in der Regel auf die Zweigestelle in Guben über.

Die amtsgerichtliche Zuständigkeit für die Stadt Lieberose, die Gemeinden Jamlitz und Schwielochsee liegt ab dem 01.04.2012 bei dem Amtsgericht Lübben, Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald).

 

http://www.ag-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?query=allgemein_cb&sv[relation_cb.gsid]=5lbm1.c.178782.de&template=seite_cb_start

 

 


 

 

Besuch Justizminister in Guben

Am 15. Januar 2010 besuchte der Justizminister des Landes Brandenburg das Amtsgericht Guben. Am Besuch des Ministers nahm auch der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch teil. Im Wesentlichen diente der Besuch dem Kennenlernen der Situation am Amtsgericht Guben.Nach einer Einführung durch den amtierenden Direktor des Amtsgerichtes, kam es zu einem intensiven Meinungsaustausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichtes.

Da ich selbst als Bundespolizist in Guben gearbeitet habe, ist mir die Bedeutung des Amtsgerichts in Guben absolut bewusst. Die Diskussion am 15. Januar 2010 mit dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts hat dies auch deutlich zu Tage treten lassen. Ich persönlich werde mich für den Erhalt des Standortes einsetzten.

http://www.juergen-maresch.de/presse/presseerklaerungen/

 

 


 

 

Zusammenlegung

Die Amtsgerichte Guben und Cottbus sollen am Standort Cottbus zusammengelegt werden. Von daher ist plausibel, dass das Amtsgericht Guben schon jetzt kommissarisch vom Direktor des Amtsgerichtes Cottbus geleitet wird.

Information Justizministerium des Landes Brandenburg Staatssekretär Reiz vom 28.11.2006 - http://www.bdr-online.de/base/bin/download.php?ID=414&pro=

 

 


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